Wien

Flug nach Wien gestrichen – Airline will nicht zahlen

Bei Flug-Ärger werden Passagiere oft läppisch von Airlines abgespeist! Auch Frau G. erlitt eine "Bruchlandung" – und holte sich Hilfe bei der AK. 

Die Frau wollte von Boston nach Wien fliegen – doch der Flug wurde kurzfristig gestrichen.
Die Frau wollte von Boston nach Wien fliegen – doch der Flug wurde kurzfristig gestrichen.
Steven Senne / AP / picturedesk.com (Symbolbild)

Beschwerden über gestrichene oder verspätete Flüge sind ein Dauerbrenner in der AK Konsumentenberatung. Gerade in der Corona-Pandemie sorgten Probleme mit Airlines für besonders großen Unmut, vor allem die schleppende Refundierung von Flugtickets. Die AK hat daher im Jahre 2020 FairPlane – spezialisiert auf die Rechtsdurchsetzung rund um Flüge – an Bord geholt. Seither hat die AK für Wiener Konsumenten mehr als 230.000 Euro zurückgeholt.

Endlich Urlaub – und dann wird der Flug gecancelt! Der Urlaub fängt schon gut an. Die AK Wien hat jedes Jahr zahlreiche Anfragen – allein im Vorjahr mehr als 1.800 Anfragen nur zu Flugärger. Immer wieder Thema: Flüge werden gestrichen, die Ticketkosten werden nur sehr schleppend refundiert oder es wurde zu wenig zurückgezahlt. Mühselig ist oft auch die Auszahlung der Ausgleichszahlung gemäß Fluggastrechte-Verordnung. Zudem oft fehlt bei Verspätung eine ausreichende Betreuung am Flughafen, etwa werden Hotel und Verpflegung nicht gezahlt.

Flug kurzfristig gestrichen

Die AK Wien ist im Jahre 2020 eine Kooperation mit FairPlane eingegangen, um Ansprüche aus der Fluggastrechte-Verordnung für die AK Wien Mitglieder geltend zu machen – das kann bis zur Gerichtsklage gehen. Mit Erfolg: Konsumenten erhalten in fast allen Fällen die gesamte Entschädigungsleistung zurück. Seit 2020 hat die AK mehr als 230.000 Euro für die Wiener Konsumenten erstritten.

Frau G. wollte im Juni 2022 von Boston nach Wien zurückfliegen. Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert – das erfuhr sie erst am Flughafen. Der Ersatzflug sollte erst am nächsten Tag starten. Mehr Informationen gab es für sie nicht. Um Verpflegung und Unterkunft für die zusätzliche Nacht musste sie sich selbst kümmern (Gesamtkosten rund 400 Euro). Dafür hätte eigentlich die Fluglinie sorgen müssen.

Zurück in Wien, konfrontierte Frau G. die Airline. Diese war bereit, die Kosten für die Verpflegung und Unterkunft zu übernehmen. Auf Grund der Fluggastrechte-Verordnung stand Frau G. aber auch eine Ausgleichsleistung von 600 Euro wegen des gestrichenen Flugs zu. Diese wurde ihr ohne Angabe von Gründen verwehrt.

Die Arbeiterkammer übernahm daraufhin den Fall von Frau G. Gemeinsam mit FairPlane wurden die 600 Euro für Frau G. erstritten und sie konnte sie sich über die volle Ausgleichsleistung freuen.

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